Um zum Verbrauch freigegeben zu werden, muss der Grappa einen Alkoholgehalt (Alkoholgrad) von mindestens 37,5% in %vol. (40% bei Grappas mit Geografischer Angabe) aufweisen. Der Alkoholgehalt wird durch Verdünnung mit Wasser entsprechend den Bestimmungen des italienischen Präsidentialdekrets Nr. 236/88 erzielt.Die zur Herstellung des...
Poli Distillerie und
Poli Grappa Museum
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